In Nachfolge und Fortschreibung der Europäischen Wertpapier-dienstleistungs-Richtlinie im April 2004 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie gilt als das Grundgesetz für den europäischen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen und soll bis Jahresbeginn 2008 in Kraft treten.
- Die Mifid gilt als das Herzstück des EU-Aktionsplans zur Schaffung eines unbeschränkten Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Inhaltlich zielt sie auf eine Stärkung des Anlegerschutzes und des (auch grenzüberschreitenden) Wettbewerbs der Anbieter untereinander.
- Siehe Best Executi-on, Goldplating, Rechtsangleichung.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 39 f.