Wenn nicht anders definiert, an der Effektenbörse das Eingehen von entgegengesetzten Positionen in Aktien eines Übernahmekandidaten (Zielgesellschaft) und seines voraussichtlichen Übernehmers (Bieters). Als äusserst risikoreiche (wegen allfälliger Abwehrmassnahmen der Zielgesellschaft; vgl. für Deutschland § 33, Abs. 1 WpÜG) Anlagetechnik seit etwa 1985 in Mode gekommen.
- Siehe Übernahme-Angebot, Übernahmerisiko.