Versicherungsunternehmen in Deutschland dürfen bis zu 35 Prozent ihres gebundenen Vermögens in bestimmte, mit höherem Risiko behaftete Anlagen investieren. Erlaubt sind im einzelnen Genussrechte, Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten und Hedge-Fonds.
- Siehe Risikomarge, Solvency-ll. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 86 ff. (dort auch detaillierte Übersichten) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.