Aufsichtsrechtlicher Bezeichnung für die Möglichkeit, beim Risikomanagement der Banken einzelne Sicherheiten (etwa Kreditversicherung) anzuerkennen. Bei Basel-ll im einzelnen festgelegt.
- Siehe Retrozession, Risikotransformation, bankliche, Risikoübernahme-Grundregel.
- Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 75 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2004, S. 48 ff. (Gefahr: Risiko wird auf Akteur ausserhalb des Bankensystems übertragen; die Banken nutzen den so gewonnenen Risikospielraum zum Eingehen neuer Risiken aus, was schlussendlich zu Schocks führen kann).