In Deutschland gesetzlich geregelte Vorschrift, der zufolge Krankenversicherer mit guten Risiken für Unternehmen mit schlechten Risiken eintreten müssen.
- Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 20 sowie S. 24 f. (Aufzählung der bezüglichen Gesetze und Verordnungen).