Meldepflicht der Banken an die Aufsichtsbehörde über die Einzelheiten ihres Risikomanagements, nämlich ihre Schritte zum Erkennen, Bewerten und Steuern von Risiken.
- Siehe Basel-ll, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Risikoabteilung, Risikomanagement, Risikoprofil.
- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 88 f. (Backtesting-Ergebnisse) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Risikomodelle").