Vertragliche Festlegung bei Mezzanin-Kapital, wonach ein bestimmter Anteil der laufenden Verzinsung im vorhinein kapitalisiert wird. Dem Investor wird diesfalls also der Zins erst im nachhinein, am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Solche Zinskapitalisierungs-Klauseln sind heute regelmässiger Bestandteil entsprechender Verträge.