Preis, zu dem der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer Vermögenswerte im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung zu veräussern.
- Der Rückkaufspreis ist gleich der Summe aus dem Kaufpreis und dem Preisaufschlag, der dem Zins auf den zur Verfügung gestellten L/qu/oWäfebetrag für die Laufzeit der Operation entspricht.
- Siehe Option.