Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen
* Kunden und der Bank,
* einzelnen Teilnehmern an der Börse oder
* anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (Gütestelle: arbitration committee; Jury) beigelegt werden sollen.
- An vielen Börsen besteht für die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen Fällen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der Gütestelle voraus.