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Schiedsverfahren (arbitration):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen

* Kunden und der Bank,

* einzelnen Teilnehmern an der Börse oder

* anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (Gütestelle: arbitration committee; Jury) beigelegt werden sollen.

- An vielen Börsen besteht für die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen Fällen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der Gütestelle voraus.

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