* In Deutschland Abgabe an den Kaiser seitens reichsunmittelbarer Herrschaften, um in ihrem Rechtsbestand gegenüber Reichsfürsten und Reichsstädten gesichert zu sein.
* In manchen Städten und Territorialstaaten (auch in Österreich und der Schweiz) seitens der konfessionell von der Mehrheit abweichenden oder stammesfremden Bewohner (vor allem Bewohner mosaischen Glaubens ["Judentribut"]) zu zahlende Abgabe, um sie vor allfälligen Angriffen zu schützen: ein Schutzgeld. -Siehe Geleitgeld, Schutzgeld.