Eine öffentliche Anleihe wird nicht verbrieft, sondern der Gläubiger in ein Schuldbuch eingetragen. In Deutschland unterliegen die Schuldbücher dem gesetzlich verankerten Schuldbuchgeheimnis, das in der Praxis dem Bankgeheimnis entspricht.
- Das in ein Schuldbuch des Bundes oder eines Landes eingetragene Forderungsrecht nennt man auch Wertrecht. Für die Verwahrung und Verwaltung der Schuldbuchforderungen gelten in Deutschland die Bestimmungen des Depotgesetzes.
- Siehe Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur, Fiscal Agent.