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Schuldenquote, staatliche (macro-economi

Bedeutung des Finanzbegriffs

Eines der in Artikel 104 Abs. 2 des EGV festgelegten Konvergenzmerkmale. Die Schuldenquote ist definiert als "Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Brutto-lnlandsprodukt zu Marktpreisen". Nähere Definitionen sind im Protokoll * 20 (Verfahren bei einem über-mässigem Defizit) des EGV festgelegt.

- Siehe Ausgabenquote, öffentliche, Deficit-Debt-Adjustment, Defizitquote, Finanzpolitik, Haushaltsdefizit, Nachhaltigkeit, Schuld, schwebende, Sozialstaat-Falle, Stabilitäts

- und Wachstumspakt, Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen.

- Vgl. zum Verfahren bei übermässigem Defizit auch Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 64 f., S. 67; Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 15 ff. (völlig veränderte Lage nach der "Reform" des Stabilitäts

- und Wachstumspaktes) und S. 23 ff. (ausführliche Darlegungen zur Stabilitäts-"Kultur"), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 58 (Projektion bis 2050, unterteilt auch nach einzelnen Ausgabegruppen und Ländern).

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