* Zahlungen von Besuchern einer Bildungseinrichtung (bzw. deren Eltern) für den Unterhalt der Gebäude, die Besoldung des Lehrpersonals, Unterrichtsmaterial, Mittags-Verpflegung, Schuluniformen und andere Ausgaben.
- Von den Schulträgern (Gemeinde, Kreis, Kanton) können in vielen Ländern (früher auch in Deutschland) für Schulneu
- und Umbaukosten besondere Schulgelder erhoben werden.
* Zeckgebundene Überweisungen des Zentralstaates an Teilstaaten bzw. von Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Kreise) an Gemeinden für Schulzwecke.
- Siehe Brandgeld, Fremdenschulgeld, Seminargeld, Unterrichtsgeld.