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Seignorage (seignorage, oft auch: seigni

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Früher und in älteren Veröffentlichungen

* der Prägelohn für den Münzer (den Hersteller einer Metallmünze) sowie -D dessen jeweils genau festgesetzte Abgabe an dem Münzherrn.

* Heute allgemein der Unterschied zwischen den Herstellungskosten und dem Nominalwert eines Geldzeichens (Münze oder Schein). Im Eurogebiet fliesst die Seignorage für Scheine der EZB und für Münzen den einzelnen Regierungen zu.

* In anderer Bedeutung versteht man unter Seignorage auch die Einnahmen eines Staates, der seine Ausgabe über das in seiner Hand befindliche (also nicht einer unabhängigen Zentralbank überantworteten) Monopol zur Geldausgabe finanziert.

- Siehe Münzregal., Regionalgeld, Schlagschatz.

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