* Bei Verträgen die Vereinbarung, dass eine Summe Geldes hinterlegt wird, um die (spätere) Leistung des Vertragspartners zu gewährleisten.
* Vom Hotel verlangte, im voraus zu hinterlegende Summe, die Gäste aufzubringen haben, denen eine hauseigene Telephonanlage mit freier Durchwahl zu ihrer Verfügung steht.
* In Deutschland in der Zeit der Regierung Hitler (1933-1945) unliebsamen Personen (vor allem katholischen Geistlichen) einmalig auferlegte oder jährlich abverlangte Zahlung, um sie so vor regierungskritischen Äusserungen zu warnen.
* Im deutschen Steuerrecht eine der Konventionalstrafe entsprechende Zahlung. Sie wird dem Steuerpflichtigen für den Fall auferlegt, dass er gewisse Bedingungen nicht beachtet, unter denen ihm eine Steuervergünstigung gewährt wurde.