* Aufwandsentschädigung in Bargeld für die Teilnahme an der Beratung eines Gremiums (wie Partei, Aufsichtsrat, Parlamentsausschuss); auch Sitzungsgeld, Taggeld, Tagesgeld, Tagungsgeld, Diurnum und Diäten genannt.
* Andere Bezeichnung für das frühere Anzugsgeld bzw. für den Einkauf eines Zugezogenen in eine Kirchengemeinde als besondere Form des Kirchgeldes.
* Berechnung eines Mindestverzehrs bei Besuchern im Gaststättengewerbe.
- Siehe Platzgeld.