* Allgemein: Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
* Die kontenmässige Stückeverrechnung, vor allem die Zu
- und Abbuchung von Wertpapieren als Stücke, nicht etwas umgerechnet zum Kurs.
* Im Börsenhandel: die Umsätze an der Börse; alle börslichen Geschäfte. Die Aufsichtsorgane verpflichten die Börsenmakler in der Regel sehr streng zur Skontro-Aufzeichnung (Orderbuch) und überwachen diese. -Siehe Iceberg Order.