* Bei einem Institut die Verpflichtung (nach § 10 KWG), angemessenes Eigenkapital zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Kundschaft vorzuhalten. Im einzelnen sind nach Basel-ll genaue Vorgaben für die einzelnen Risiken verlangt.
* Als versicherungstechnischer Begriff bei der Lebensversicherung das Verhältnis des verfügbaren Eigenkapitals zur Deckungsrückstellung.
- Siehe Liquidität, Risiko, Solvabilitätsverordnung.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 125 f. (Verlauf der Solvabilität; Übersicht).