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Solvabilität (solvability):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Bei einem Institut die Verpflichtung (nach § 10 KWG), angemessenes Eigenkapital zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Kundschaft vorzuhalten. Im einzelnen sind nach Basel-ll genaue Vorgaben für die einzelnen Risiken verlangt.

* Als versicherungstechnischer Begriff bei der Lebensversicherung das Verhältnis des verfügbaren Eigenkapitals zur Deckungsrückstellung.

- Siehe Liquidität, Risiko, Solvabilitätsverordnung.

- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 125 f. (Verlauf der Solvabilität; Übersicht).

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