Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene, nach bestimmten Gesichtspunkten gestaltete Gegenüberstellung von Zahlungsverpflichtungen und Rückstellungen. Nach Solvency-ll für Versicherungen zur Pflicht gemacht.
- Siehe Cost-of-Capital-Ansatz, Erwartungswert-Rückstellung, Kapital, verfügbares.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 48 f. (Aufbau der Solvenzbilanz; Qualitätsklassen).