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Sorten (foreign notes and coins):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Im Bankgeschäft übliche Bezeichnung für ausländisches Bargeld (Noten und Münzen). Wer gewerbsmässig den Handel mit Sorten betreibt, bedarf in Deutschland einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Ferner unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

- Siehe Rechenknecht, Wechselstube.

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