Im Bankgeschäft übliche Bezeichnung für ausländisches Bargeld (Noten und Münzen). Wer gewerbsmässig den Handel mit Sorten betreibt, bedarf in Deutschland einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Ferner unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Siehe Rechenknecht, Wechselstube.