* Im Verfolg der Compliance ein Verfahren, bei dem alle Geschäfte in bestimmten Wertpapieren verboten werden; es sei denn, diese beruhen ausschliesslich auf einer eindeutigen, dokumentierten Kundenweisung. Von den Aufsichtsbehörden empfohlen, teilweise sogar vorgeschrieben.
* Veröffentlichtes Verzeichnis gestohlener und auf andere Weise abhanden gekommener Wertapiere, um vor deren Kauf zu warnen.
- Siehe Beobachtungsliste, Handelsüberwachungsstelle, Insider-Meldepflicht, Insider-Transaktionen, Insider-Überwachung, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.