Die Unsitte des (in Europa häufigen) Wechsels des altersbedingt ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft in den Vorsitz des Aufsichtsrats. Beanstandet wird hier, dass
* der frühere Vorstandsvorsitzende auf dem neuen Posten seine eigenen Fehler kaschieren und/oder
* seinem (ungeliebten) Nachfolger Knüppel zwischen die Beine werfen kann. Zur Transparenz eines Unternehmens trägt der Spitzenwechsel auf keinen Fall bei; Anlegerschutzgruppen fordern daher von den Aufsichtsbehörden für Banken ein gesetzliches Verbot.