Der Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer AG oder KGaA. Hält in Deutschland ein Mehrheitsaktionär 95 Prozent des Aktienkapitals, so kann er (nach nnnnnnnrerniirflfln?) von den Minderheitsaktionären verlangen, dass diese ihm gegen Barabfindung ihre Anteile abtreten.
- Siehe Aktien-Rückkauf, Buy out, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Raider, Sweet Equity.