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Staat (general government):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Die öffentlichen Gemeinwesen (Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Arbeitsverwaltung), die eine eigene, aus Zwangsbeiträgen (Steuern, Abgaben) gespeiste Haushaltsführung betreiben.

* Bei der EZB fasst man darunter (wie im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) den Zentralstaat (Bund), die regionalen (Länder) und lokalen (Kreise, Kreisverbände) Gebietskörperschaften sowie die Sozialversicherungsträger.

- Siehe Finanzwissenschaft, Parafiskus.

- Vgl. Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 53 (Übersicht 2004-2006) sowie den jeweiligen Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank. Über die Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Ländern der Eurozone finden sich nähere Angaben im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Öffentliche Finanzen" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

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