Öffentliche, zufolge staatlicher Verleihung rechtskräftige Kreditanstalten, die durch Vereinigung von
* Eigentümern bebauter
* oder in der Bebauung befindlicher Hausgrundstücke
* oder von Erbbauberech-tigten zu dem Zweck gegründet werden, den Mitgliedern der Vereinigung durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte Tilgungs
- und Abzahlungsdarlehn zu gewähren. Sie spielten besonders in Preussen nach 1918 eine Rolle und wurden staatlicherseits gefördert.