Papiermacher brachten früher häufig mürbes, schlecht geleimtes Papier in den Verkehr, auf dem Geschriebenes nach kurzer Zeit oft völlig ausblich. Um die Rechtssicherheit in Bezug auf Dokumente zu gewährleisten, sahen sich die Obrigkeiten nicht zuletzt auf Druck der Kaufmannschaft genötigt, Papier von Mühlen mit behördlicher festgestellter Qualität besonders zu kennzeichnen. Dafür mussten die Verwender dieser Bogen eine entsprechend bemessene Abgabe zahlen, aus der sich nach und nach eine Finanzquelle für den Staat (Steuer) herausbildete.
- Siehe Wägegeld.