Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung. Durch den Stop-Auftrag wird die Bank bzw. der Makler beauftragt, ein Gut bestmöglich zu verkaufen, falls der Börsenkurs unter eine bestimmte Linie sinkt. Solche bedingte Aufträge sind im Devisen-, Edelmetall
- und Rohwarenhandel sehr verbreitet. -Siehe GTC-Auftrag.
- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Tatbestand des Stop Order Fishings).