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Stop-Auftrag (stop order):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung. Durch den Stop-Auftrag wird die Bank bzw. der Makler beauftragt, ein Gut bestmöglich zu verkaufen, falls der Börsenkurs unter eine bestimmte Linie sinkt. Solche bedingte Aufträge sind im Devisen-, Edelmetall

- und Rohwarenhandel sehr verbreitet. -Siehe GTC-Auftrag.

- Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Tatbestand des Stop Order Fishings).

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