Wenn nicht anders definiert, die aufgekündigten Ver-sicherungs-Verträge, unterteilt nach
* Frühstorno (Abgang in den ersten 24 Monaten nach Vertragsabschluss innert des Geschäftsjahres in Prozent des mittleren Neugeschäftes [= die Hälfte des Neuzugangs im Geschäftsjahr plus die Hälfte des Neuzugangs des Vorjahres] auf der Grundlage von Monatssoll-Beiträgen der jeweiligen Versicherungsart) und
* Spätstorno (Abgang nach den ersten 24 Monaten innert des Geschäftsjahres in Prozent des Bestandes zu Beginn des Geschäftsjahres und auf Grundlage von Monats-Sollbeiträgen der jeweiligen Versicherungsart berechnet).
- Die Stornoquote gilt unter anderem auch als ein Konjunktur-Indikator.
- Siehe die Stornoquoten für einzelne Versicherungssparten in Deutschland im jeweiligen Jahresbericht der BaFin.