Auf Finanzmärkten die möglichst vollständige Überwachung aller Marktteilnehmer durch die Aufsichtsbehörde.
- In der Regel wird der Begriff missbilligend gegen (angeblich) die Dispositionsfreiheit der Marktteilnehmer einengende Vorschriften der Aufsichtsbehörden gebraucht.
- Siehe Abschreckung, aufsichtsrechtliche Anlegerschutz, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Banana Skins Survey, Beaufsichtigung, vollständige, Moral Suasion, Regulierungswut, Transparenzgrad, Überregulierung.