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Strombörse (electricity exchange):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Marktteilnehmer, die Stromterminverträge börslich (etwa an der internationalen Strombörse in Leipzig: dort kamen im Frühjahr 2007 zwei Drittel der Marktteilnehmer mit mehr als der Hälfte des Handelsvolumens aus dem Ausland) ) oder ausserbörslich handeln und/oder vermitteln, erbringen erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Sie unterliegen in Deutschland daher der Erlaubnis und Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 83 f., S. 101 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 121 (aufsichtsrechtliche Sonderregeln bei der Eigenkapitalanforderungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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