Marktteilnehmer, die Stromterminverträge börslich (etwa an der internationalen Strombörse in Leipzig: dort kamen im Frühjahr 2007 zwei Drittel der Marktteilnehmer mit mehr als der Hälfte des Handelsvolumens aus dem Ausland) ) oder ausserbörslich handeln und/oder vermitteln, erbringen erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen. Sie unterliegen in Deutschland daher der Erlaubnis und Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 83 f., S. 101 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 121 (aufsichtsrechtliche Sonderregeln bei der Eigenkapitalanforderungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.