* Kauf der eigenen Währung auf dem Devisenmarkt durch die Zentralbank, um ein (weiteres) Sinken des Wechselkurses zu vermeiden,
* Kurspflege eines Wertpapiers durch den Emittenten oder andere Stellen.
- Siehe Fiscal Agent, Kurspflege, Marktpflegebetrag.
- Vg. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 175 (Erlaubtheit in Einzelfällen).