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Tenderverfahren (tender procedure):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Verfahren, bei dem die Zentralbank auf der Basis konkurrierender Gebote der Geschäftspartner dem Markt Liquidität zuführt oder vom Markt abschöpft. Die für die Zentralbank günstigsten Gebote kommen vorrangig zum Zuge, bis jener Gesamtbetrag an Liquidität erreicht ist, der von der Zentralbank zugeführt oder absorbiert werden soll.

- Siehe Bid-to-cover-ratio, Höchstbietungsbetrag, Höchstbietungssatz, Mengentender, Tender, Zinstender, Zuteilungssatz, marginaler, Zuteilungsverfahren .

- Vgl. die Ergebnisse der Tendergeschäfte der EZB im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Statistik" im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 39 ff. (Erläuterungen).

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