Termingeld (Termineinlagen oder Termindepositen) sind kurzfristige bis mittelfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, bei denen die Laufzeit oder Kündigungsfrist mindestens einen Monat beträgt. Auch als Festgeld oder Tagesgeld bezeichnet.
Je nachdem, ob der Kunde mit der Bank eine feste Laufzeit oder eine bestimmte Kündigungsfrist für seine Geldanlage vereinbart, unterscheidet man zwischen Festgeld und Kündigungsgeld.
Die Zinsgutschrift erfolgt bei beiden Arten am Fälligkeitstag der Geldanlage. Die meisten Kreditinstitute setzen Mindestbeträge von 5.000 Euro für die Geldanlage in Fest- oder Kündigungsgeldern fest.
Termingelder dienen ausschließlich der Geldanlage, weil sie während der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist für den Bankkunden nicht verfügbar sind. Erteilt der Bankkunde bei Festgeldern vor Zeitablauf keine neue Weisung, dann verlängert das Kreditinstitut die Termineinlage in der Regel um dieselbe, ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Die bereits vergüteten Zinsen werden dann bei der Neuanlage mitverzinst (Zinseszinseffekt). Aufgrund dieser automatischen Verlängerung erhalten Termingelder oft den Charakter mittel- oder langfristiger Geldanlagen. Termingelder eignen sich wegen des Zinsnachteils nicht für langfristige Geldanlagen, sondern sollten den Zeitraum überbrücken, bis über die Geldanlage etwa für Konsumzwecke oder terminlich feststehende Zahlungsverpflichtungen verfügt werden muss.