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Termingeschäft im engeren Sinn (forward

Bedeutung des Finanzbegriffs

Vertrag, der ausserbörslich durch die Parteien eingegangen wird, die sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen auf den Kauf/Verkauf eines bestimmten Gutes einigen.

- Der Unterschied zum Terminkontrakt (oft nur "Kontrakt' genannt) besteht darin, dass die Terminbörsen die Vertragsbedingungen standardisieren, um diese Kontrakte börsengängig zu machen.

- Siehe Aufklärungspflicht.

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