Vertrag, der ausserbörslich durch die Parteien eingegangen wird, die sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen auf den Kauf/Verkauf eines bestimmten Gutes einigen.
- Der Unterschied zum Terminkontrakt (oft nur "Kontrakt' genannt) besteht darin, dass die Terminbörsen die Vertragsbedingungen standardisieren, um diese Kontrakte börsengängig zu machen.
- Siehe Aufklärungspflicht.