Standardisierter, juristisch verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum.
- Die Vereinheitlichung (Standardisierung) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz
- oder Warenterminbörsen. -Siehe auch Aufklärungspflicht, Call, Put., Option, Rohstoff-Terminvertrag, Termingeschäft im engeren Sinne, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt.