Wenn nicht anders definiert, auf dem Finanzmarkt
* der rechtsgültige, vom Partner bestätigte Abschluss eines Vertrags oder
* das Erfüllungsgeschäft (die beiderseitig vereinbarte Leistung) aus dem Kontrakt.
- Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Ciosing, Mistrade, Scheintransaktionen, Übertragung, endgültige, Schlusschein, Zahlungshalber.