Abgabe, die von Warensendungen erhoben wird, welche vom Ausland (etwa: Rotterdam) kommend, durch das Staatsgebiet (hier. Deutschland) transportiert werden und wieder ins Ausland (etwa: Basel) gehen; auch Durchgangszoll genannt.
- Berechnungsgrundlage kann
* eine Menge (etwa: Anzahl der Eisenbahnwaggons),
* das Gewicht,
* der Wert oder
* eine Kombination aus diesen Masstäben der Durchgangsgüter (Transitwaren) sein.
- Soweit in entsprechenden Verträgen (Freihandelsabkommen; free trade agreement) auf Transitgeld gegenseitig verzichtet wurde (etwa: Deutschland-Schweiz), kam es manchmal in anderer Form, besonders als Maut oder Verladegeld, wieder auf.
- Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Geleitgeld, Hafengeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette, Wägegeld.