Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter in der Finanzwelt die Ausgliederung von Rückstellungen für Pensionszahlungen von der Bilanz einer Firma auf ein Treuhandunternehmen. Dieses legt das Ge/c/in verschiedene Finanzinstrumente an. -Siehe Pensionsfonds.
- Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 85 zur Erlaubnispflicht.