Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbständigen Wahrnehmung von Geschäften (etwa: Verwaltung von Vermögen), um die man sich selbst nicht kümmern kann, will oder darf.
- Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rügen, die Treuhänder teilweise zu Unternehmensberatern machten.
- Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhandmodelle.
- Vgl. hierzu Jahresbericht der BaFin 2005, S. 95.