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Trinkgeld (tip, gratuity):

Bedeutung des Finanzbegriffs

* Eine Zahlung in Bargeld als besondere Anerkennung für eine Dienstleistung, vor allem im Hotel

- und Gaststättengewerbe (dort auch oft als Bediengeld [bakshish] in den Preis der Leistung eingerechnet).

* Geldzahlung zum Zwecke der Erlangung besonderer Vorteile, vor allem von Amtsträgern (Handgeld, Schmiergeld).

* In alten Dokumenten auch eine Abgabe auf den Verzehr von Bier, Wein und Most, praktisch eine Getränkesteuer (beverage tax).

- Siehe Abfertigungsgeld, Douceur, Reedergeld, Taxe.

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