* Zahlung, die aus dem Dienst ausscheidende Beschäftigte vom (öffentlichen) Arbeitgeber erhalten.
* Nach dem deutschen Sozialrecht eine Leistung für Versicherte, die infolge eines Versicherungsfalls Zahlungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. zur wirtschaftlichen Absicherung während der Dauer einer Rehabilitationsmassnahme erhalten (§ 49 SGB).
* Zahlung an ausscheidende Abgeordnete aus dem Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diesen eine Rückkehr in den angestammten Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen.
- Siehe Überbrückungsgeld.