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Übernahmebeirat (takeover committee):

Bedeutung des Finanzbegriffs

Im Deutschland Gremium mit der Aufgabe, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei ihrer Aufsicht nach dem Wertpapiererwerbs

- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu unterstützen. Dieses Gesetz regelt seit dem 1. Januar 2002 die Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und gewährleistet ein transparentes und faires Verfahren. Der Beirat berät insbesondere bei dem Er-lass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit.

- Siehe Ausschuss-Wahn.

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