Verfahren des Internationalen Währungsfonds mit dem Ziel, die Fremdwährungs-Verbindlich-keiten von überschuldeten Ländern gegenüber privaten Gläubigern zu regeln.
- Siehe Londoner Club, Prager Verlautbarung.
- Vgl. Geschäftsbericht 2002 der Deutschen Bundesbank, S. 105 ff.