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Umstände, bewertungswichtige (valuation

Bedeutung des Finanzbegriffs

Gemäss Definition in § 2 der deutschen "Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs

- und Marktpreismanipulation (KuMaKV)" vom 18. November 2003 alle Tatsachen und Werturteile, die geeignet sind, auf die Anlageentscheidung eines vernünftigen Anlegers mit durchschnittlicher Börsenkenntnis Einfluss zu nehmen. Dort auch nähere Erläuterungen. -Siehe Agiotage, Anleger, verständiger, Börsengerüchte, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation.

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