EU-Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt an der Börse bereits zugelassen sind, oder deren Wertpapiere dem Publikum zum Handel auf einem geregelten Markt angeboten werden. Die EU-Kommission schreibt für diese Unternehmen seit 2005 verbindliche die Rechnungslegung nach IAS vor.
- Vgl. Siehe auch Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2002, S. 45 f.