Absichtserklärungen zwischen Aufsichtsbehörden, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Amtshilfe ermöglichen. Die Aufsichtsbehörden verpflichten sich, Mitteilungsbitten bei Untersuchungen in Insiderfällen, bei Marktmanipulation oder bei anderen Verstossen im Rahmen ihrer nationalen Gesetze nachzukommen.
- Siehe Multilateral Memorandum of Understanding, Nominee, Umstände, bewertungswichtige. -Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 36, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 59 f. (mit län-der
- und sektorbezogenen Aufgliederung der bilateralen Vereinbarungen).