Verhaltensrisiko (conduct risk) Teil des Operationellen Risikos. Die Verhaltensrisiken lassen sich in Irrtumsrisiken, Fahrlässigkeitsrisiken und kriminelle Risiken unterteilen.
* Ein Irrtum liegt vor, wenn der Bank
- bei Einhaltung interner Richtlinien und externer Gesetze
- ein Schaden zugefügt wird. Das Irrtumsrisiko ist also durch menschliches Versagen begründet und umfasst vor allem Eingabefehler, Schreibfehler sowie Verwechslungen.
* Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter keinen persönlichen Vorteil aus einer schädigenden Handlung erlangt, aber die internen und externen Gesetze verletzt hat.
* Zu den kriminellen Risiken zählen vor allem Betrug, Unterschlagung oder Sabotage. -Siehe Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles.