In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine natürliche oder juristische Person, die unter unbeschränkter und vorbehaltsloser Haftung einem einzigen Finanzdienstleister, für welche sie jeweils tätig ist,
* Wertpapierdienstleistungen samt Nebenleistungen für Kunden oder potentielle Kunden erbringt,
* Weisungen oder Aufträge des Kunden in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstrumente annimmt und weiterleitet,
* Finanzinstrumente plaziert und/oder
* Kunden oder mögliche Kunden bezüglich dieser Finanzinstrumente oder Dienstleistungen berät.
- Die Markets in Financial Instruments Directive führte europaweit für solche Dienstleister weitgehende Offenlegungspflichten ein.