* In Zusammenhang mit der Assekuranz eine Vermögensanlage zur Sicherung (Bedeckung) der Ansprüche aus Versicherungsverträgen. Entsprechende Gesetze und Vorschriften der Aulsichtsbehörden schreiben die jeweilige Quote fest.
* In Zusammenhang mit der Altersvorsorge das bei einem Kapitaldeckungsverfahren angehäufte und entsprechend angelegte Geld.
- Siehe Fonds, Kapitaldeckungsverfahren, Pensionsfonds, Pensionskasse.