In Deutschland dürfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genügt.
- Siehe Fonds, Kapitalanlagegesellschaft, Prospektpflicht.
- Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138 f. (Einführung der Prospektpflicht), S. 143 f. (Prüfung durch die BaFin; Auslegungsschreiben) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.